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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Im Folgenden ist "The I-Netcompany EDV Dienstleistungs und Handelsgesmbh" kurz als "I-Netcompany" bezeichnet.
Umfang und Gültigkeit
Preise und Zahlungen
Haftungsausschluss
Rechtsvorschriften Persönliche Nachrichten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch über die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichten- und Datenaustausches zwischen Teilnehmern wird gegenüber Dritten Stillschweigen bewahrt. I-Netcompany speichert lediglich die für Verrechnung und Service erforderlichen Stammdaten der Benutzer. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert.
Sonstige Bestimmungen In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (wie z.B. Leitungen der Telekom) vom Kunden bis zum selektierten I-Netcompany Einwahlpunkt. I-Netcompany betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. I-Netcompany übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Entgelte für diese Zeit verrechnet. Ausgenommen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und I-Netcompany auftreten sowie Störungen, die im nicht von I-Netcompany betriebenen nationalen oder internationalen Netzbereich auftreten. |
Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Diese Daten sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber I-Netcompany. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passwortes durch den Auftraggeber entstehen, haftet dieser. Unberechtigt verwendete Kennungen werden von I-Netcompany registriert und können bis zum Ausschluß des Auftraggebers aus dem I-Netcompany Netz ohne Vergütung der Kosten führen. Dies gilt auch für "Mißbrauch" des Internets für sogenannte Kettenbriefe.
Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdiensten, egal ob diese in einer widmungsfremden Nutzung des von I-Netcompany betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt I-Netcompany zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von I-Netcompany und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist I-Netcompany berechtigt, gespeicherte mail, news und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung des Internet die Etikette ("netiquette") zu wahren. Diese kann jederzeit von den Serviceseiten von I-Netcompany Wien abgerufen werden. Ein wiederholter nachweislicher Verstoß berechtigt I-Netcompany zur Einschränkung des betroffenen Angebots oder zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienste die entsprechenden RFC Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Auftraggeber. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installation, Funktionserweiterung und ähnlichem erbringt I-Netcompany die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. I-Netcompany übernimmt keine Gewähr, daß mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetzes ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von I-Netcompany entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von I-Netcompany zu verantworten sind vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des I-Netcompany nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software oder bei Verwendung von nur Online verfügbarer Software: mit der Bestellung von Software, die von I-Netcompany erstellt wurde, oder lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für Mängel in der Software von Dritten kann I-Netcompany nicht verantwortlich gemacht werden. Bei individuell von I-Netcompany erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei I-Netcompany. I-Netcompany übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Wien. Wien, 2006 |