Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden ist "The I-Netcompany EDV Dienstleistungs und Handelsgesmbh" kurz als "I-Netcompany" bezeichnet.

Umfang und Gültigkeit

Die AGB der I-Netcompany gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die I-Netcompany gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte vereinbart, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. In Ergänzung zu den AGB der I-Netcompany gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen von I-Netcompany richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von I-Netcompany entgegengenommenen Auftrages oder einer von I-Netcompany ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen AGB in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

Preise und Zahlungen

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Software und Hardware prompt bei Rechnungserhalt (für laufende Entgelte 3 Monate im Voraus) ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist I-Netcompany berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist I-Netcompany bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen ohne weiterer Verständigung bis zur Vollständigen Bezahlung ohne Vergütung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber I-Netcompany und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von I-Netcompany nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. I-Netcompany haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten die über I-Netcompany zugänglich sind. I-Netcompany behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Fernmeldegesetz, es erfordern.

Rechtsvorschriften

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes einzuhalten. Verboten ist jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt sowie jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, I-Netcompany von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§111 StGB) oder Ehrenbeleidigung (§115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. Die Mitarbeiter von I-Netcompany sind auf Grund des Fernmeldegesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes (§4 FMG 93) verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes.

Persönliche Nachrichten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch über die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichten- und Datenaustausches zwischen Teilnehmern wird gegenüber Dritten Stillschweigen bewahrt. I-Netcompany speichert lediglich die für Verrechnung und Service erforderlichen Stammdaten der Benutzer. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert.

Sonstige Bestimmungen

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart. Alle diese Vertragsverhältnisse betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn Sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger binnen 14 Tagen unwidersprochen sind. I-Netcompany ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen (z.B. POPs). Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen: die Nutzung der I-Netcompany Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von I-Netcompany.

In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (wie z.B. Leitungen der Telekom) vom Kunden bis zum selektierten I-Netcompany Einwahlpunkt.

I-Netcompany betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. I-Netcompany übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Entgelte für diese Zeit verrechnet. Ausgenommen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und I-Netcompany auftreten sowie Störungen, die im nicht von I-Netcompany betriebenen nationalen oder internationalen Netzbereich auftreten.

Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Diese Daten sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber I-Netcompany. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passwortes durch den Auftraggeber entstehen, haftet dieser. Unberechtigt verwendete Kennungen werden von I-Netcompany registriert und können bis zum Ausschluß des Auftraggebers aus dem I-Netcompany Netz ohne Vergütung der Kosten führen. Dies gilt auch für "Mißbrauch" des Internets für sogenannte Kettenbriefe.

Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdiensten, egal ob diese in einer widmungsfremden Nutzung des von I-Netcompany betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt I-Netcompany zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von I-Netcompany und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist I-Netcompany berechtigt, gespeicherte mail, news und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung des Internet die Etikette ("netiquette") zu wahren. Diese kann jederzeit von den Serviceseiten von I-Netcompany Wien abgerufen werden. Ein wiederholter nachweislicher Verstoß berechtigt I-Netcompany zur Einschränkung des betroffenen Angebots oder zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird.

Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienste die entsprechenden RFC Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.

Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installation, Funktionserweiterung und ähnlichem erbringt I-Netcompany die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. I-Netcompany übernimmt keine Gewähr, daß mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetzes ist einvernehmlich ausgeschlossen.

Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränktem Eigentum von I-Netcompany.

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von I-Netcompany entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von I-Netcompany zu verantworten sind vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des I-Netcompany nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software oder bei Verwendung von nur Online verfügbarer Software: mit der Bestellung von Software, die von I-Netcompany erstellt wurde, oder lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für Mängel in der Software von Dritten kann I-Netcompany nicht verantwortlich gemacht werden. Bei individuell von I-Netcompany erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei I-Netcompany.

I-Netcompany übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Wien.

Wien, 2006